englisch-deutsche Übersetzungen | GermanyTS
Beschreibung:
Behörden verlangen, daß ihnen beglaubigte Übersetzungen vorgelegt werden.
In Deutschland dürfen beglaubigte Übersetzungen nur von einem vereidigten, beeidigten oder ermächtigten Übersetzer angefertigt werden. Die Bezeichnungen vereidigter Übersetzer, beeidigter Übersetzer und ermächtigter Übersetzer sind gleichwertig und hängen von dem jeweils zulassenden Landgericht ab.
Behörden im Ausland können zudem verlangen, daß die Unterschrift des Übersetzers noch einmal beglaubigt wird. Gerne holt GermanyTS diese Überbeglaubigung in der notwendigen Form für Sie ein.
Homepage: englisch-deutsche Übersetzungen | GermanyTS
Kategorie: Dienstleistungen
